Veröffentlichungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Veröffentlichungen der Bundesrepublik Deutschland (ab 2012)
2012 haben die Mitglieder des deutschen Bundestages mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes die bundesweite Verwendung gebietseigener Gehölze ab 2020 vorgeschrieben. Die Umsetzung wird auf Landesebene mit dem Vollzugshinweisen Vollzug § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze geregelt.
Bundesnaturschutzgesetz – wichtige Veröffentlichungen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG §40 Abs.4
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Anpflanzung von Gehölzen gebietseigener Herkünfte in der freien Landschaft – rechtliche und fachliche Aspekte der Vergabepraxis
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Nationaler Artenschutz – Förderung regionaler Gehölze und Saatgut
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Gebietsheimische Gehölze – § 29 a Naturschutzgesetz
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Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze
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