Veröffentlichungen nach den Ländergesetzen
Bekanntmachungen der Länder (ab 2013)
Über die bundesweiten Anforderungen hinausgehend haben die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, sowie die neuen Bundesländer Thüringen, Sachsen und Brandenburg höhere Standards an die Verwendung gebietseigener Gehölze verfasst. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden diese aktuell nur durch die EAB erfüllt.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die uns bekannten Publikationen aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen.
Veröffentlichungen für Bayern
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14.08.2013 (Az: L3-7372-5-1/3)
Mindestanforderungen der Zertifizierung gebietseigener Gehölze in Bayern
Zur Veröffentlichung
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 22.10.2013 (Az.: 64a-U8654-1997/4-107)
Vorkommensgebiete für gebietseigene Gehölze
mit Anlage Karte mit Abgrenzung der Vorkommensgebiete in Bayern
Zur Veröffentlichung
Veröffentlichung der LWG (Landesanstalt für Wein- und Gartenbau) aus 2019
„Gebietseigene Gehölze und gebietseigenes Saatgut – aktueller Stand der Umsetzung in Deutschland“ Autor: Martin Degenbeck
Zur Veröffentlichung
Veröffentlichungen für Baden-Württemberg
Schreiben des MLR (BW) vom 30.07.2014 (Az.: 62-8872.00)
Hinweise zum Vollzug des § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze
Zur Veröffentlichung
Schreiben des MLR (BW) vom 12.09.2014 (Az.: 62-8872.00)
Vollzug § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz zur Verwendung gebietseigener Gehölze
Zur Veröffentlichung
Schreiben des MVI (BW) vom 16.09.2014 (Az.: 54-8872.00/4)
Verwendung von Pflanz- und Saatgut gebietseigener Herkünfte
Zur Veröffentlichung
Schreiben des MVI (BW) vom 14.08.2018 (Az.: 8872.00/4)
Verwendung von Pflanz- und Saatgut gebietseigener Herkünfte
Zur Veröffentlichung
Veröffentlichungen für Thüringen
Schreiben des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.03.2020 (Az. 0901-43-8681/8-1-5828/2020)
Anwendung des § 40 Abs. I BNatSchG ab 02.03.2020 in Thüringen
Zur Veröffentlichung
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