Wissenswertes: rechtliche Fachbegriffe
Rechtliche Fachbegriffe
Ausgleichsmaßnahme:
durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelte Maßnahme, um die naturschutzrechtliche Verschlechterung durch einen Eingriff in die Natur bei einer Fläche auf einer anderen Fläche bilanztechnisch zu verbessern. Grundlage ist das gesetzlich geregelte Verschlechterungsverbot auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes und des Baugesetzes.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit Vorschriften zur Landschaftsplanung sowie zum Schutz von Natur und Landschaft.
Erzeugergemeinschaft:
organisierter Zusammenschluss von Betrieben zur Erzeugung oder Vermarktung eines Produkts, auf der Grundlage des im jeweiligen Bundesland gültigen Marktstrukturgesetzes.
Freie Natur:
alle Flächen außerhalb von besiedelten Räumen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz)
Herkunftsgebiete = Vorkommensgebiete
Ökologie:
hier Landschafsökologie: räumliches, zeitliches und funktionales Wirkungsgefüge zwischen Organismen und ihrer Umwelt (nach Wikipedia).
Renaturierung:
Wiederherstellung von Natur ähnlichen Lebensräumen zur Erhaltung von biologischen Vielfalt und Aufbau einer natürlichen Biodiversität.
Vorkommensgebiete:
Flächen, in der eine Sippe natürlich vorkommt und sich vermehrt. In Deutschland unterschied man bis 2012 neun Vorkommensgebiete. Aktuell sind es noch 6 Herkunftsgebiete.